Allgemeine Servicebedingungen

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, im Folgenden auch: „AGB“, bzw. die Bedingungen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten im mit dem Hotelvertrag begründeten Verhältnis zwischen der Hotelgesellschaft und dem Gast bzw. Vertragspartner regeln.
Der Gast und/oder der Auftragnehmer sind verpflichtet, diese AGB sorgfältig zu lesen und insbesondere auf die einzelnen Bestimmungen zu achten.

Kunst. 1 (Bedingungen)

1.1 „Hotelier“ oder „Hotelbetrieb“ ist eine natürliche und/oder juristische Person, ein Unternehmen oder eine juristische Person, die Gästen gegen Entgelt Beherbergung gewährt.
1.2 „Vertragspartner“ ist eine natürliche und/oder juristische Person, ein Unternehmen oder eine juristische Person, die als Gast und/oder als Vertreter, Beauftragter, Vermittler oder in sonstiger Form im Namen des Gastes einen Hotelvertrag abschließt. 1.3 „Gast“ ist eine natürliche Person, die die Unterkunft nutzt. Ist der Gast nicht zugleich Vertragspartner (z.B. Reisebegleitung etc.), gelten diese AGB sinngemäß. 1.4 „Hotelvertrag“ ist der zwischen dem Hotelier und dem Vertragspartner bzw. dem Gast geschlossene Vertrag, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet.

Kunst. 2 (Reservierungsvoranschlag)

2.1. Mit der Auftragserteilung/Buchung erklärt der Vertragspartner für den Fall der Durchführung des Hotelvertrages, dass er diese AGB für sich selbst und auch für etwaige weitere Gäste anerkennt und erklärt sich auch gegenüber den Gästen, mit denen er zusammenarbeitet, zur Annahme dieser AGB bevollmächtigt Hotelvertrag zustande kommt. 2.2. Das von der Hotelgesellschaft erstellte Angebot ist bis zum als Option gewährten Termin gültig. Sofern die Option nicht ausdrücklich angegeben ist, beträgt die Gültigkeit des Angebots 1 (einen) Tag. Die Gültigkeit bezieht sich jedoch nur auf den Tarif und nicht auf eine eventuell zwischenzeitlich entfallene Verfügbarkeit.
2.3. Der Hotelier verpflichtet sich, die Buchung schriftlich zu bestätigen, indem er dem Vertragspartner eine Buchungsbestätigung (mit Angabe des Aufenthaltszeitraums, der gebuchten Leistungen und des Gesamtpreises) per E-Mail oder per Post an die Adresse zusendet vom Auftragnehmer angegeben.
2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sorgfältig zu prüfen und sich bei vermuteter Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit unverzüglich an den Hotelier zu wenden.

Kunst. 3 (Buchungsbestätigung)

3.1 Der Hotelvertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Vertragspartners durch den Hotelier, also mit der Übermittlung der in Ziffer 2.3 genannten Buchungsbestätigung zustande. 3.2 Der Hotelier behält sich das Recht vor, den Hotelvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Auftragnehmer eine Anzahlung gemäß Art. leistet. 1385 v. Chr. In diesem Fall ist der Hotelier verpflichtet, dem Vertragspartner vor Annahme der schriftlichen oder mündlichen Buchung durch den Vertragspartner die erforderliche Anzahlung mitzuteilen. Erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis mit der Anzahlung schriftlich oder mündlich, kommt der Hotelvertrag mit dem Eingang der Zustimmung des Vertragspartners zur Zahlung der Anzahlung beim Hotelier zustande. 3.3 Die Anzahlung entspricht dem Preis der ersten Nacht und gilt bei einem Aufenthalt von mehreren Nächten als Teilzahlung des vereinbarten Preises.
3.4 Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich die Hotelgesellschaft das Recht vor, einseitig und schadensfrei vom Hotelvertrag zurückzutreten.
3.5 Mit der Zahlung der Anzahlung akzeptiert der Kunde diese Vertragsbedingungen vorbehaltlos.

Kunst. 4 (Aufenthaltspreis)

4.1 Alle Preise verstehen sich pro Zimmer, pro Nacht, inklusive Übernachtung und Frühstück, sofern nicht anders vereinbart. 4.2 Der Restbetrag kann bequem bei Anreise beglichen werden.
4.3 Preise für etwaige Zusatzleistungen (Sportaktivitäten, Ausflüge, Transfers etc.) werden vom Hotelier in einer gesonderten Preisliste ausgewiesen.
4.4 In einigen Jahreszeiten kann eine Mindestaufenthaltsdauer von Nächten vorgeschrieben sein.
4.5 Kurtaxe: Die Kurtaxe ist ausgeschlossen und muss bei der Ankunft bezahlt werden.

Kunst. 5 (Richtlinie für Kinder)

5.1 Kinder bis 5 Jahre schlafen kostenlos im Bett der Eltern. 5.2 Pro Zimmer ist maximal 1 Kind kostenfrei gestattet.
5.3 Kinderbett auf Anfrage für 20 € pro Nacht verfügbar.

Kunst. 6 (Check-in & Check-out)

6.1 Die Check-in-Zeit ist zwischen 14:00 und 21:00 Uhr. Nach dieser Zeit ist ein Selbst-Check-in möglich. 6.2 Der Check-out erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Auf Anfrage und Verfügbarkeit ist ein späterer Check-out zu einem Preis von 60 % der letzten Nacht des Aufenthalts möglich.

Kunst. 7 (Änderungen an vorgenommenen Reservierungen; Verlängerung des Aufenthalts; vorzeitige Abreise)

7.1 Beabsichtigt der Vertragspartner eine Änderung der bereits bestätigten Buchung, muss der entsprechende Antrag schriftlich, auch per E-Mail, an den Hotelier gerichtet werden.
7.2 Der Hotelier behält sich das Recht vor, die Buchungsänderung je nach Verfügbarkeit anzunehmen oder abzulehnen. In jedem Fall gilt die Änderung der Reservierung als Rücktritt vom ursprünglichen Hotelvertrag.
7.3 Der Auftragnehmer kann nicht mit einer Verlängerung seines Aufenthalts rechnen. Für den Fall, dass der Vertragspartner rechtzeitig seinen Wunsch mitteilt, seinen Aufenthalt zu verlängern, kann der Hotelier der Verlängerung des Hotelvertrages zustimmen. Eine Verpflichtung des Hoteliers besteht diesbezüglich nicht.
7.4 Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen usw.) nicht in der Lage ist, das Hotel am vereinbarten Abreisetag zu verlassen, sind ihm alle Reisemöglichkeiten entzogen Für die gesamte Dauer der Behinderung gilt der Hotelvertrag als automatisch verlängert. Eine Reduzierung des für diesen Zeitraum vorgesehenen Entgelts ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund außergewöhnlicher Witterungsbedingungen die Leistungen des Hotels nicht in vollem Umfang nutzen kann. Der Hotelier ist berechtigt, das dem vereinbarten und geltenden Tarif entsprechende Entgelt für die letzte Übernachtung des Aufenthaltes zu verlangen.
7.5 Sollte der Gast vorzeitig abreisen, ist er dennoch verpflichtet, die gesamten Kosten für die Vertragslaufzeit bzw. den gesamten veranschlagten Betrag gemäß den Stornobedingungen zu zahlen. Dies ohne Abzug etwaiger nicht in Anspruch genommener Leistungen.

Kunst. 8 (Stornierungsbedingungen)

8.1 Bei Direktbuchungen ist dem Kunden eine kostenfreie Stornierung bis zwei Tage vor Check-in möglich. Beispielsweise kann eine Reservierung für den 28. April durch schriftliche Mitteilung bis zum 26. April, 14 Uhr, storniert werden. Die geleistete Anzahlung wird vollständig per Banküberweisung zurückerstattet.
8.2 Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag als Stornogebühr einbehalten.
8.3 Bei Buchungen über Vermittler gelten die Bedingungen des Reiseveranstalters.

Art 9 (Stornierungen aufgrund von Epidemien wie COVID-19)

9.1 Für etwaige Stornierungen, die – auch kurzfristig – aufgrund behördlicher Einschränkungen (Reiseverbote, Quarantänemaßnahmen und Ähnliches) aufgrund des COVID-19-Virus erforderlich werden, erheben wir keine Strafe. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kündigung kurz nach Veröffentlichung der Beschränkungen erfolgt. Eine bestätigte Covid19-Infektion hingegen wird wie jede andere Krankheit (Beispiel: Grippe) betrachtet und kann daher Stornokosten verursachen. 9.2 Im Falle der Nichteinhaltung der zum Zeitpunkt der Reise geltenden Verpflichtungen durch den Reisenden (Beispiel: Green-Pass-Pflicht) fällt die Stornierung nicht unter die Fälle der kostenlosen Stornierung.

Kunst. 10 (Rechte und Pflichten des Vertragspartners und des Gastes)

10.1. Mit Unterzeichnung des Hotelvertrages erwirbt der Auftragnehmer/Gast das Recht auf die übliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, der den Gästen ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellten Gemeinschaftseinrichtungen des Gasthotels und der regelmäßigen Bedienung. Der Gast verpflichtet sich, die jeweils geltenden Hausordnungen zu beachten und zu respektieren. 10.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt sowie etwaige Mehrbeträge im Zusammenhang mit von ihm und/oder den ihn begleitenden Gästen in Anspruch genommenen weiteren/nicht inbegriffenen Leistungen zu zahlen.
10.3. Der Hotelier gewährt dem Kunden die Möglichkeit der Zahlung mit Landeswährung, Kreditkarte, EC-Karte, EC-Karte, Sofortüberweisung. Etwaige mit der jeweiligen Zahlungsart verbundene Spesen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Kunst. 11 (Rechte und Pflichten des Hoteliers)

11.1 Der Hotelier ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und Leistungen in einem Umfang zu erbringen, der seinem eigenen Standard entspricht. 11.2 Der Hotelier hat das Recht, dem Vertragspartner oder dem Gast eine geeignete Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung zu stellen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Differenz nur geringfügig und gerechtfertigt ist.
11.3 Der Rechtfertigungsgrund gemäß Ziffer 9.2. gilt insbesondere dann als zulässig, wenn die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten unbenutzbar geworden sind, wenn andere Gäste, die die betreffenden Räumlichkeiten bewohnen, ihren Aufenthalt verlängern, bei Überbuchung oder sonstige relevante Bedürfnisse des Hotels, die diese Entscheidung erfordern.
11.4 Für den Fall der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft gemäß vorstehender Ziffer 9.2. und 9.3. gehen alle mit der Ersatzunterkunft verbundenen Mehrkosten zu Lasten des Hoteliers. 11.5 Der Hotelier ist jederzeit berechtigt, die Teilrechnung vorzulegen.

Kunst. 12 (Ins Hotel gebrachte und gelieferte Dinge)

12.1 Gemäß Art. 1783 v. Chr. Für etwaige Verschlechterung, Zerstörung oder Diebstahl der vom Gast ins Hotel mitgebrachten Sachen haftet der Hotelier.
Als mitgebrachte Sachen gelten:
– die Gegenstände, die während der Zeit, in der der Gast Zugang zur Unterkunft hat, dort gefunden werden;
– die Sachen, die der Hotelier während der Zeit, in der der Gast Zugang zur Unterkunft hat, außerhalb des Hotels verwahrt;
– die Sachen, die der Hotelier sowohl im Hotel als auch außerhalb des Hotels für einen angemessenen Zeitraum, vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der Gast Zugang zur Unterkunft hat, verwahrt.
12.2 Der Hotelier haftet, wenn die Verschlechterung, der Untergang oder der Diebstahl der vom Gast in das Hotel eingebrachten Sachen auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
12.3 Die Haftung des Hoteliers ist unbeschränkt:
– als ihm die Sachen zur Verwahrung übergeben wurden und er sie entgegennahm;
– als er sich weigerte, Dinge in Gewahrsam zu nehmen, zu deren Annahme er verpflichtet war.
12.4 Der Hotelier ist zur Entgegennahme von Wertgegenständen, Bargeld und Kostbarkeiten verpflichtet; Er kann deren Entgegennahme nur dann verweigern, wenn es sich um gefährliche Gegenstände handelt oder wenn sie unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Betriebsverhältnisse des Hotels von unverhältnismäßig hohem Wert oder unhandlicher Natur sind. Der Hotelier kann verlangen, dass sich die ihm gelieferte Sache in einer geschlossenen oder versiegelten Verpackung befindet.
12.5 Der Hotelier haftet nicht, wenn die Verschlechterung, Zerstörung oder der Diebstahl auf Folgendes zurückzuführen ist:
– an den Kunden, an die Personen, die ihn begleiten, ihm zur Verfügung stehen oder ihn besuchen;
– höhere Gewalt;
– zur Natur der Sache.
12.6 Die Verschlechterung, Zerstörung oder der Diebstahl eingebrachter Gegenstände ist dem Hotelier unverzüglich anzuzeigen.

Kunst. 13 (Beschwerden)

13.1 Der Hotelier und sein Team tun ihr Möglichstes, um einen hohen Qualitätsstandard aufrechtzuerhalten und dem Kunden größtmögliche Zufriedenheit zu bieten. Wenn kein „natürlicher“ Nachteil vorliegt (z. B. Mücken, Hochwasser usw.), muss der Kunde, der mit den Dienstleistungen des Hotels unzufrieden ist, dies vor Ort direkt an der Rezeption mitteilen, um Abhilfe zu schaffen. Die Beschwerde wird mit größter Sorgfalt behandelt. Eine verspätet eingereichte Reklamation ermöglicht dem Hotelier keine Abhilfe und der Kunde hätte einen unbefriedigenden Urlaub.

Kunst. 14 (Haustiere)

14.1 Das Mitbringen von Haustieren in die Hotelanlage ist nur mit vorheriger Genehmigung des Hoteliers und gegen eine einmalige Gebühr von 20 € gestattet.
14.2 Der Gast, der ein Haustier mitbringt, ist verpflichtet, während seines Aufenthalts ordnungsgemäß für das mitgebrachte Haustier zu sorgen.
14.3 Der Gast ist für die Gesundheit des Haustiers verantwortlich und gewährleistet, dass es die erforderlichen tierärztlichen Untersuchungen vorweisen kann.
14.4 Der Gast haftet gegenüber dem Hotelier für den durch das Haustier verursachten Schaden. Unter Schadensersatz ist insbesondere auch jeder Ersatz zu verstehen, den der Hotelier an Dritte zu leisten hat.

Kunst. 15 (Höhere Gewalt)

15.1 Mit Ausnahme der in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fälle haftet der Hotelier nicht für Schäden, die dem Gast entstehen, wenn die Inanspruchnahme der Hotelleistungen ganz oder teilweise aufgrund des Eintretens von Gründen „höherer Gewalt“ eingeschränkt wird „. ”.
15.2 „Höhere Gewalt“ ist jedes Ereignis, das der Hotelier mit der üblichen Sorgfalt eines guten Familienvaters nicht vorhersehen oder vermeiden kann. Nur beispielhaft: Kriegsereignisse oder ähnliches, Unruhen, Bürgerkriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Nuklearunfälle, Brände, widrige Wetterbedingungen, Unterbrechungen von Kommunikationswegen, Unterbrechungen der Stromversorgung, Gas- und Wasserversorgung, die darauf zurückzuführen sind des Hoteliers, Streiks oder sonstige Ereignisse, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Hoteliers liegen.

Kunst. 16 (Anwendbares Recht; Gerichtsstand)

16.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht.
16.2 Die Parteien vereinbaren, dass für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung des Vertrags ausschließlich das Gericht von Venedig zuständig ist.

Kunst. 17 (Schlussbestimmungen)

17.1 Sollten einzelne Klauseln und/oder Bestimmungen dieses Vertrages ungültig und/oder nichtig sein oder für nichtig und/oder ungültig erklärt werden und/oder jedenfalls nicht anwendbar sein, berührt dies nicht die volle Gültigkeit und Wirksamkeit aller übrigen Klauseln und Bestimmungen /oder Bestimmungen dieser AGB, die in jedem Fall ihre Gültigkeit behalten.
17.2 Im Falle ursprünglicher oder sich ergebender Lücken in dieser Vertragsregelung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN – ANHANG FÜR GRUPPEN

Art. 1 (CCheck-in & Check-out)

1.1 Gruppentarife gelten für eine Einzelbuchung mit gleichem Check-in und gleichem Check-out

Art. 2 (Tariten und Mindestteilnehmerzahl)

2.1 Die Preise verstehen sich pro Person im Doppelzimmer und es fallen Zuschläge für ein Einzelzimmer und etwaige Zustellbetten an.
2.2 Die Gruppentarife gelten für eine vorher festgelegte Gruppe mit mindestens 20 Teilnehmern.
2.3 Um von den Gruppentarifen profitieren zu können, ist in der Nebensaison ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten und in der Hochsaison ein Mindestaufenthalt von 3 Nächten erforderlich.

Art. 3 (Zimmerliste)

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die endgültige Gästeliste mit der Zimmeraufteilung spätestens 7 Tage nach dem Check-in zu versenden.
3.2 Der Hotelier gewährt die Namensänderung bis zum Tag des Check-Ins kostenfrei.

Art. 4 (Stornierungsbedingungen)

4.1 Die kostenlose Stornierung eines Gruppenaufenthalts ist auf 60 Tage vor dem Check-in-Datum festgelegt. 4.2 Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag als Stornogebühr einbehalten.

Art. 5 (SRestaurantservice)

5.1 Die Mahlzeiten werden allen Teilnehmern der Gruppe gleichzeitig und an den für sie reservierten Tischen serviert

Aktualisiert: 29. November 2023